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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK).

BRK
Beim Bundesamt für Arbeit und Soziales finden Sie die Publikation, die das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert.

Das Ziel der Konvention ist es, die Chancengleichheit in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Auf Basis bestehender Menschenrechte soll die Lebenssituation dieser Menschen stetig verbessert werden.
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